Krankmeldung

Ihr Kind ist erkrankt? Bitte entschuldigen Sie es noch am ersten Tag seines Fernbleibens vom Unterricht!


Melden Sie Ihr Kind krank, indem ...

  • es telefonisch vom Unterricht abmelden. Sollte das Telefon gerade nicht besetzt sein, so hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

  • einem anderen Kind eine schriftliche Mitteilung mit in die Schule geben. Hierfür können Sie den Entschuldigungsvordruck verwenden.

  • und per E-Mail eine Entschuldigung zukommen lassen. Dies können Sie mit Hilfe des Online-Entschuldigungsformulars tun.

Wann ist ein Kind zu krank für die Schule?


In der Regel kennen die Eltern die Signale ihres Kindes und können gut einschätzen, ob es sich wohl fühlt und den Schultag gut bewältigen kann.

Ihr Kind sollte zu Hause bleiben bei ...

  • Fieber (> 37,8 Grad Celsius): Das Kind sollte mindestens 24 Stunden fieberfrei sein, bevor es die Schule wieder besucht.

  • Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, starke Bauchschmerzen

  • erschöpfender Husten

  • starke Halsschmerzen

  • ansteckende Krankheiten: Bitte melden Sie dies unverzüglich im Sekretariat!

  • ansteckende Bindehautentzündung: Bitte melden Sie dies unverzüglich im Sekretariat!

  • Läusebefall: Bitte melden Sie dies unverzüglich im Sekretariat!

Welche Krankheiten sind meldepflichtig?


Es gibt Erkrankungen, die nicht nur schnell übertragbar sind, sondern zum Teil auch schwere Gesundheitsschäden bis hin zum Tod verursachen können. Heilmittel oder Impfungen gibt es in vielen Fällen nicht. Um mögliche Ausbruchsgeschehen schneller kontrollieren und begrenzen zu können, sieht das Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht für einzelne vor.

Was aber sind meldepflichtige Erkrankungen?

Eine komplette Auflistung der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland finden Sie hier.