Regeleinschulung / Stichtagsvorverlegung
Rückstellung
Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind aufgrund seines geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann? Dann können Sie beantragen, dass es erst ein Jahr später eingeschult wird.
Lassen Sie sich vor der Antragstellung beraten. Wenden Sie sich an ...
die Schulleitung oder
die Kooperationslehrkraft der Grundschule oder
die für die Grundschule zuständige Beratungslehrkraft oder
die Regionale Arbeitsstellung Frühkindliche Bildung am zuständigen Staatlichen Schulamt.