Einschulung

Regeleinschulung / Stichtagsvorverlegung

Der Stichtag für die Einschulung in Baden-Württemberg wurde vom 30. September auf den 30. Juni vorverlegt, die Landesregierung hat dazu das Schulgesetz entsprechend geändert.

Seit dem Schuljahr 2020/21 erfolgt die Umstellung schrittweise auf den 30. Juni: Das bedeutet, dass zum Schuljahr 2020/2021 der Stichtag auf den 31. August vorverlegt wurde. Im Jahr darauf (2021/2022) war es der 31. Juli. Im Schuljahr 2022/2023 ist der 30. Juni der Stichtag.

Alle Kinder die also zwischen dem 1. August 2016 und dem 30. Juni 2017 geboren wurden, werden im kommenden Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig und müssen bei der Schulleitung unserer Schule angemeldet werden.

Für das Schuljahr 2024/2025 werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 1. August 2017 und dem 20. Juni 2018 geboren wurden.


VORZEITIGE EINSCHULUNG

Kinder, die nach dem 31. Juli geboren wurden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter der Berücksichtigung von Gutachten des Gesundheitsamtes und des Beratungslehrers.

Rückstellung

Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind aufgrund seines geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann? Dann können Sie beantragen, dass es erst ein Jahr später eingeschult wird.

Lassen Sie sich vor der Antragstellung beraten. Wenden Sie sich an ...

  • die Schulleitung oder

  • die Kooperationslehrkraft der Grundschule oder

  • die für die Grundschule zuständige Beratungslehrkraft oder

  • die Regionale Arbeitsstellung Frühkindliche Bildung am zuständigen Staatlichen Schulamt.

Voraussetzungen:

Ihr Kind ist schulpflichtig und ist voraussichtlich aufgrund seines Entwicklungsstandes nicht in der Lage erfolgreich am Schulunterricht teilzunehmen.

Verfahrensablauf:

Sie können die Zurückstellung Ihres Kindes vom Schulbesuch bei uns beantragen. Die Schulleitung entscheidet darüber und benachrichtigt Sie. Die Schule bezieht in die Entscheidung ein Gutachten des Gesundheitsamtes mit ein.

Es ist empfehlenswert, den Antrag spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen.