Seit dem 1. März 2020 gilt bundesweit die verpflichtende Masernschutzimpfung für alle Kinder, die in die Schule oder eine Kita gehen.
Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Daher sieht es vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen.
Der Nachweis über den Masernschutz muss spätestens vor dem ersten Unterrichtstag vorgelegt werden.
Nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, wie Erzieher und Lehrer, müssen ebenfalls einen Schutz gegen Masern aufweisen.
Ein vollständiger Impfschutz gegen Masern schützt nicht nur die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch die Personen in ihrem Umfeld, die nicht geimpft werden können, wie Säuglinge oder immungeschwächte Personen. Weitere Informationen zu Masern und zur Impfung gegen Masern finden Sie hier.